OGH 23.2.2023, 8 ObA 94/22i
§ 18 Abs 2 TAG
Der Kl ist Musiker. Er steht in einem aufrechten, unstrittig dem Theaterarbeitsgesetz (TAG) unterliegenden Arbeitsverhältnis zur Bekl. Er wird bereits seit längerem nicht im Orchester der Bekl eingesetzt. Mit seiner Klage verfolgt er seinen Anspruch nach § 18 Abs 1 TAG auf Beschäftigung.

