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Recht auf Beschäftigung nach dem Theaterarbeitsgesetz nicht gerichtlich einklagbar

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2023/84DRdA-infas 2023, 173 Heft 3 v. 1.5.2023

OGH 23.2.2023, 8 ObA 94/22i

§ 18 Abs 2 TAG

Der Kl ist Musiker. Er steht in einem aufrechten, unstrittig dem Theaterarbeitsgesetz (TAG) unterliegenden Arbeitsverhältnis zur Bekl. Er wird bereits seit längerem nicht im Orchester der Bekl eingesetzt. Mit seiner Klage verfolgt er seinen Anspruch nach § 18 Abs 1 TAG auf Beschäftigung.

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