OGH 24.1.2023, 9 ObA 119/22y
Pkt C. KollV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe 2014
Der Kl war bei der Rechtsvorgängerin der Bekl als LKW-Fahrer beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe 2014 (idF: KollV), Pkt C., dessen Lohn- und Zulagenordnung lautet: