OGH 24.1.2023, 9 ObA 131/22p
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die AN wurde nach Ausspruch der AG-Kündigung während der Kündigungsfrist schwanger. Die Kl begehrte, die von der Bekl ausgesprochene Kündigung wegen Sozialwidrigkeit gem § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG für rechtsunwirksam zu erklären.

