OGH 22.11.2022, 10 ObS 132/22t
§ 177 ASVG
Mit Bescheid vom 29.3.2022 lehnte die Bekl die Anerkennung der COVID-19-Erkrankung der Kl vom März 2020 als Berufskrankheit ab. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wiesen das Erst- und das Berufungsgericht das Begehren auf Feststellung, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt und auf Leistung einer Versehrtenrente im gesetzlichen Ausmaß ab.

