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Wirtschaftliche Abhängigkeit einer Fitnesstrainerin

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2023/49DRdA-infas 2023, 113 Heft 2 v. 1.3.2023

VwGH 30.8.2022, Ra 2022/08/0115

§ 4 Abs 2 ASVG

Die NÖ Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 13.2.2019 fest, dass die Mitbeteiligte auf Grund ihrer Beschäftigung als Fitness-Trainerin in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Fitnessstudio in näher bezeichneten Zeiträumen der Vollversicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG sowie in weiteren Zeiträumen derselben Jahre der Teilversicherungspflicht in der UV unterlegen sei.

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