OGH 21.11.2022, 8 ObA 65/22z
§§ 914, 915 ABGB
Der Kl war von 1.1.1982 bis 29.2.2020 bei der Bekl beschäftigt und befindet sich nunmehr in Pension. Dem Dienstverhältnis lag die "2. Dienst- und Besoldungsordnung" der Bekl (DBO) zugrunde, welche folgende Regelungen enthält:

