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Zur Auslegung einer Bestimmung in einer Dienstordnung

EntscheidungenArbeitsrechtAndreas WellenzohnDRdA-infas 2023/36DRdA-infas 2023, 94 Heft 2 v. 1.3.2023

OGH 21.11.2022, 8 ObA 65/22z

§§ 914, 915 ABGB

Der Kl war von 1.1.1982 bis 29.2.2020 bei der Bekl beschäftigt und befindet sich nunmehr in Pension. Dem Dienstverhältnis lag die "2. Dienst- und Besoldungsordnung" der Bekl (DBO) zugrunde, welche folgende Regelungen enthält:

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