OGH 13.9.2022, 10 ObS 103/22b
§ 273 ASVG
Der 1962 geborene Kl beantragte am 30.1.2020 die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension. Er war als Verkäufer im Außendienst, zuletzt (bis 31.1.2016) als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst im Bereich Dialog und Daten tätig. Aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen ist dem Kl die Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter im Verkauf auch im Rahmen des Minimalanforderungsprofils nicht weiter möglich. In der Beschäftigungsgruppe 2 des KollV für Lehrlinge und Angestellte in Handelsbetrieben könnte der Kl aber eine Angestellten-Berufstätigkeit als Informationsdienstangestellter in Handelsbetrieben ausführen.

