OGH 13.9.2022, 10 ObS 41/22k
§§ 73a, 292 ff ASVG
Die Kl bezog vom 1.1. bis 31.12.2019 eine österreichische Alterspension von brutto € 487,27 monatlich und eine monatliche deutsche Rente in der Höhe von € 473,70 im ersten Halbjahr bzw € 492,15 im zweiten Halbjahr. Über den Ausgleichszulagen-Jahresausgleich wurde sie von der Bekl mit Mitteilung informiert. Ein Bescheid darüber wurde nicht ausgestellt, deshalb brachte die Kl eine Säumnisklage ein, in welcher sie eine "nochmalige Überprüfung der zu wenig überwiesenen Jahresausgleichszahlung" begehrte.

