VwGH 25.8.2022, Ra 2020/08/0176
§ 68 Abs 1 ASVG
Bei der Revisionswerberin fand im Juli 2015 eine GPLA-(gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben-)Prüfung durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) für die Jahre 2010 bis 2014 statt. Die Revisionswerberin stellte ihren DN und deren Angehörigen gegen einen geringen Selbstbehalt ÖBB-Jahreskarten beitragsfrei zur Privatnutzung zur Verfügung. Dies stellte laut VAEB einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sei als Entgelt zu bewerten. Daraus ergebe sich für den Zeitraum 1.5.2010 bis 31.7.2011 (die Vorgangsweise wurde damals eingestellt) im Prüfbericht vom 15.7.2015 eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von rund € 47.000,-. Mit Schreiben vom 23.7.2015 beantragte die Revisionswerberin "die Ausstellung und Zustellung eines Bescheides betreffend den Sachverhalt ÖBB-Nachverrechnung für die Sozialversicherungsabgaben aus der letzten erfolgten GPLA-Prüfung".

