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Keine Geschäftsführerhaftung für Verzugszinsen bei Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Insolvenzmasse

EntscheidungenSozialrechtMaximilian WielanderDRdA-infas 2023/24DRdA-infas 2023, 43 Heft 1 v. 1.1.2023

VwGH 29.8.2022, Ra 2018/08/0003

§§ 59, 67 Abs 10 ASVG

Die Revisionswerberin war von 19.10.2007 bis 10.4.2012 (gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer) vertretungsbefugte handelsrechtliche Geschäftsführerin einer GmbH. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Gerichtsbeschluss vom 21.6.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet und letztlich mit Beschluss vom 21.12.2015 nach Schlussverteilung mit einer Quote von 9,4 % rechtskräftig aufgehoben. Die Revisionswerberin hatte die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeiträume April bis inklusive November 2011 an den zuständigen Sozialversicherungsträger (damals die steirische Gebietskrankenkasse [GKK]) gezahlt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wurde die Zahlung

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