EuGH 5.5.2022, C-405/20, EB ua gegen BVAEB
Art 157 AEUV; Art 5, 12 RL 2006/54/EG ; § 711 Abs 1 ASVG
Eine degressive Anpassung der Pensionshöhe, die ab einem bestimmten Betrag zur Gänze entfällt, stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, da vorwiegend Männer Pensionen über dem Schwellenwert beziehen. Sie ist aber aufgrund sozialpolitischer Ziele gerechtfertigt.

