OGH 18.7.2022, 8 ObA 61/21k
§ 24 Abs 9 VBG
Der Kl war bei der Bekl seit März 2010 als Vertragsbediensteter beschäftigt. Er ist begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG. Ab dem 13.5.2019 war er durchgehend im Krankenstand. Mit Schreiben vom 30.1.2020 teilte die Bekl dem Kl mit, dass sein Dienstverhältnis gem § 24 Abs 9 VBG 1948 nach einjährigem Krankenstand, sohin mit Ablauf des 12.5.2020, enden werde. Ein inhaltsgleiches Schreiben erging am selben Tag an den Behindertenausschuss.

