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Vordienstzeiten als Pflegehelferin sind für Tätigkeit als Diplomkrankenschwester nicht anzurechnen

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2022/182DRdA-infas 2022, 381 Heft 6 v. 1.11.2022

OGH 31.8.2022, 9 ObA 86/22w

§ 256a Stmk L-DBR

Die in Serbien geborene Kl absolvierte von 1984 bis 1988 in einer Krankenpflegeschule in Serbien eine Ausbildung zur diplomierten Krankenschwester. Seit 1991 wohnt sie in Österreich.

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