OGH 29.7.2021, 10 ObS 44/21z
§§ 18a, 227a, 236, 255, 273 ASVG
Die Kl hat in Österreich insgesamt 203 Versicherungsmonate erworben, davon 23 Monate Ersatzzeiten für Kindererziehung, 24 weitere Monate Kindererziehung, die sich mit dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld decken und 18 Monate Beitragszeiten der Kindererziehung (von 1/2005 bis 6/2006) sowie 138 Monate an Beitragszeiten der Selbstversicherung gem § 18a ASVG für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes. Sie leidet seit 1999 an multipler Sklerose und ist nicht mehr arbeitsfähig. Die Selbstversicherung gem § 18a ASVG besteht für die 2002 geborene Tochter, die seit der Geburt behindert ist und Pflegegeld der Stufe 6 bezieht.

