OGH 28.7.2021, 9 ObA 68/21x
Art IV Z 1 KV-AKÜ
Der Kl wurde von der Bekl als angelernter Maurer bzw Hilfsarbeiter an einen Beschäftiger überlassen. Danach löste der Kl das Arbeitsverhältnis von sich aus. In weiterer Folge wurde zwischen den Parteien ein weiteres Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit begründet und der Kl an denselben Beschäftiger überlassen, ohne dass sich am Inhalt seiner Tätigkeit etwas änderte.

