OGH 3.8.2021, 8 ObA 37/21f
Pkt D.d der Lohn- und Zulagenordnung des KollV Güterbeförderungsgewerbe
Die Bekl ist ua im Bereich der Abfallwirtschaft tätig und führt Müllentsorgung mit eigenen Fahrzeugen durch. Auf die Dienstverhältnisse der Arbeiter, die in der Müllentsorgung mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, findet der KollV Güterbeförderungsgewerbe Anwendung. Einen Bestandteil desselben bildet die "Lohn- und Zulagenordnung", die ua folgende Bestimmungen enthält:

