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Aufsichtsräte ohne Mitbestimmung: Diversität und Ausgewogenheit fehlen häufig

Aus der Praxis – Für die PraxisHannes SchnellerDRdA-infas 2021, 336 Heft 4 v. 1.7.2021

Im September 2020 traf der OGH eine Entscheidung, mit der drei Aufsichtsratsmitglieder zu jeweils rund € 100.000,- Schadenersatz samt Verfahrenskosten verurteilt wurden.1)1)OGH 15.9.2020, 6 ObA 58/20b. Es handelte sich um das mit drei von der Hauptversammlung gewählten Mandataren bloß mindestbesetzte Kontrollorgan (§ 86 Abs 1 AktG) der E* AG, die im Mehrheitsbesitz einer "Eigentümerfamilie" gestanden war. Betriebsräte und damit AN-VertreterInnen im Aufsichtsorgan hatte es, wie so oft bei patriarchalisch geführten Unternehmen, nicht gegeben. Damit erinnert die Causa an die aktuellen Aufsicht-Skandalfälle Wirecard und Commerzialbank Mattersburg, wo ebenfalls jegliche Belegschaftsmitbestimmmung im Aufsichtsrat vermieden, oder rechtlich genauer: umgangen worden war. Im erstgenannten Fall juridisch-trickreich,2)2)Molitor, Absturz eines Börsenstars, Magazin MITBESTIMMUNG der Hans-Böckler-Stiftung Düsseldorf, Nr 6/2020, 11 ff: Durch Aufspaltung des deutschen 5.000-AN-Konzerns in Gesellschaften mit je weniger als 500 AN bei gleichzeitig verdeckten "Beherrschungsverträgen", womit die Schwellenzahl des deutschen Drittelbeteiligungsgesetzes (§ 1 Abs 1 DrittelbG) umgangen worden war; Ähnliches findet sich bei den Firmen bzw Konzernen Zalando, Dussmann, Meyer-Werft und im COVID-19 gebeutelten Schlachthofkonzern Tönnies. im letzteren rustikal-plump.3)3)Theisen, Bilanzprüfung auf dem Prüfstand: Kartenhaus Wirecard und Dorfidylle Mattersburg, Der Wirtschaftstreuhänder 4/2020, 236 ff. Bei rund 70 Beschäftigten im Zeitpunkt des Zusammenbruchs der Bank (2020) und deutlich weniger in der Gründungsphase 1995 ff war es dem Vorstandsvorsitzenden Martin Pucher mit "autoritärem Führungsstil" (Vogler, BVZ, 27.8.2020) gelungen, die Belegschaft von einer Betriebsratsgründung abzuhalten; im Betrieb herrschte ein "devotes System" (https://burgenland.orf.at/stories/3064363/ ).

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