Im September 2020 traf der OGH eine Entscheidung, mit der drei Aufsichtsratsmitglieder zu jeweils rund € 100.000,- Schadenersatz samt Verfahrenskosten verurteilt wurden.1) Es handelte sich um das mit drei von der Hauptversammlung gewählten Mandataren bloß mindestbesetzte Kontrollorgan (§ 86 Abs 1 AktG) der E* AG, die im Mehrheitsbesitz einer "Eigentümerfamilie" gestanden war. Betriebsräte und damit AN-VertreterInnen im Aufsichtsorgan hatte es, wie so oft bei patriarchalisch geführten Unternehmen, nicht gegeben. Damit erinnert die Causa an die aktuellen Aufsicht-Skandalfälle Wirecard und Commerzialbank Mattersburg, wo ebenfalls jegliche Belegschaftsmitbestimmmung im Aufsichtsrat vermieden, oder rechtlich genauer: umgangen worden war. Im erstgenannten Fall juridisch-trickreich,2) im letzteren rustikal-plump.3)

