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Für die Rechtzeitigkeit der Mutter-Kind-Pass-Nachweise ist das Einlagen maßgeblich – ein Irrtum darüber ist rechtlich nicht vorwerfbar

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2021/158DRdA-infas 2021, 322 Heft 4 v. 1.7.2021

OGH 26.2.2021, 10 ObS 160/20g

§ 24c KBGG

Die Nachfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats für die Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Nachweise ist eine materiell-rechtliche Frist. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im 18. Lebensmonat, an dem Tag, der dem Geburtstag entsprechenden Tag vorangeht.

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