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Die mangelnde Kenntnis der Verpflichtung, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen fristgerecht nachzuweisen, ist von den Eltern zu vertreten

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2021/157DRdA-infas 2021, 321 Heft 4 v. 1.7.2021

OGH 30.3.2021, 10 ObS 33/21g

§ 24c Abs 2 Z 1 KBGG

Die Kl bezog das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens. Die zweite bis fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ließ die Kl zwar durchführen, legte der Bekl den Nachweis aber erst mit Einbringung der Klage – nach Fristablauf – vor. Im Verfahren war unstrittig, dass die Fristen des § 24c Abs 1 und 2 KBGG versäumt wurden.

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