OGH 30.3.2021, 10 ObS 33/21g
§ 24c Abs 2 Z 1 KBGG
Die Kl bezog das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens. Die zweite bis fünfte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung ließ die Kl zwar durchführen, legte der Bekl den Nachweis aber erst mit Einbringung der Klage – nach Fristablauf – vor. Im Verfahren war unstrittig, dass die Fristen des § 24c Abs 1 und 2 KBGG versäumt wurden.

