OGH 26.2.2021, 10 ObS 160/20g
§ 24c KBGG
Die Nachfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats für die Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Nachweise ist eine materiell-rechtliche Frist. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im 18. Lebensmonat, an dem Tag, der dem Geburtstag entsprechenden Tag vorangeht.

