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Bereinigungswirkung eines Vergleichs erstreckt sich auch auf nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2021/144DRdA-infas 2021, 303 Heft 4 v. 1.7.2021

OGH 25.3.2021, 8 ObA 114/20b

§ 182a ZPO

Zwischen den Streitteilen wurde ein Vergleich geschlossen, welcher auch eine Generalklausel enthielt, nach der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bereinigt und verglichen sein sollten. Streitgegenständlich war im vorliegenden Verfahren, ob sich der Vergleich auch auf nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge bezieht.

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