OGH 25.3.2021, 8 ObA 4/21b
§ 1480 ABGB
Der Kl stand vom 1.9.1980 bis 31.8.1983 in einem Lehrverhältnis zur Bekl. Nach Ablauf der Behaltefrist begründeten die Parteien am 1.1.1984 ein Dienstverhältnis, in dessen Rahmen der Kl nach wie vor als Vertragsbediensteter im handwerklichen Dienst bei der Bekl beschäftigt ist.

