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Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl trotz mehrfacher Verstöße gegen Regelungen zum Wahlverfahren

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2021/85DRdA-infas 2021, 178 Heft 3 v. 1.5.2021

OGH 17.12.2020, 9 ObA 110/20x

§§ 59 und 60 ArbVG

Die Kl (eine wahlwerbende Gruppe sowie eine Wahlberechtigte) richten sich mit ihrer außerordentlichen Revision gegen die Beurteilung der Vorinstanzen, dass die bekämpfte Betriebsratswahl wegen wesentlicher Fehler des Wahlverfahrens nur ungültig (Eventualbegehren), nicht aber nichtig (Hauptbegehren) gewesen sei.

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