OGH 17.12.2020, 9 ObA 109/20z
§ 27 Z 1 AngG
Der Kl war bei der Bekl viele Jahre lang als Vortragender beschäftigt. Am 13.10.2020 tätigte der Kl im Zuge einer von ihm abgehaltenen Lehrveranstaltung herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen gegenüber einer Studentin. Noch am selben Tag (Montag, den 17.10.2020), als der Geschäftsführer der Bekl von dem Vorfall erfuhr, wurde der Kl dienstfrei gestellt. Nach zweimaliger Rücksprache mit ihrer Rechtsvertretung (17./18.10. 2020 und 19.10.2020) und Erörterung der Angelegenheit im Führungsgremium der Bekl (19.10.2020) sprach die Bekl am 20.10.2020 die Entlassung des Kl in Anbetracht der getätigten Äußerungen wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG aus. Die Entlassung wurde vom Kl angefochten.

