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Keine Auslösung des Frühwarnsystems gemäß § 45a AMFG mangels Erreichens des Schwellenwertes in einzelnen, keinen einheitlichen Betrieb iSd § 45a AMFG darstellenden Filialen eines Unternehmens

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2021/83DRdA-infas 2021, 176 Heft 3 v. 1.5.2021

OGH 28.1.2021, 8 ObA 87/20g

§ 45a AMFG

Die Bekl, die ein Handelsunternehmen betreibt, schloss zwei ihrer vier in Österreich betriebenen Filialen und löste die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten AN auf, darunter auch jenes der Kl. Die Bekl beschäftigte zum Zeitpunkt der Kündigung der Kl insgesamt 28 Personen, in den geschlossenen Filialen waren sechs bzw sieben AN tätig.

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