OGH 23.2.2021, 8 ObA 2/21h
§ 870 ABGB
Die in einem Altersheim der bekl Gemeinde beschäftigte Kl hatte dem Heimleiter angezeigt, dass Arbeitskolleginnen (verbotenerweise) Geldzuwendungen von Heimbewohnern annahmen. In Sorge, die Kolleginnen könnten sich für die Anzeige rächen und etwas gegen sie unternehmen, versteckte die Kl im Aufenthaltsraum ein Mobiltelefon mit Aufnahmefunktion, um aufzuzeichnen, was ihre Kolleginnen in ihrer Abwesenheit sprachen.

