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Einvernehmliche Auflösung nach Entlassungsandrohung aus objektiv ausreichenden Gründen rechtswirksam

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph StadelmannDRdA-infas 2021/82DRdA-infas 2021, 176 Heft 3 v. 1.5.2021

OGH 23.2.2021, 8 ObA 2/21h

§ 870 ABGB

Die in einem Altersheim der bekl Gemeinde beschäftigte Kl hatte dem Heimleiter angezeigt, dass Arbeitskolleginnen (verbotenerweise) Geldzuwendungen von Heimbewohnern annahmen. In Sorge, die Kolleginnen könnten sich für die Anzeige rächen und etwas gegen sie unternehmen, versteckte die Kl im Aufenthaltsraum ein Mobiltelefon mit Aufnahmefunktion, um aufzuzeichnen, was ihre Kolleginnen in ihrer Abwesenheit sprachen.

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