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Unfallversicherungsschutz im Homeoffice – genauso gut wie im Betrieb?

Aktuelle SozialpolitikSophia Marcian, Wolfgang PanhölzlDRdA-infas 2021, 152 Heft 2 v. 1.3.2021

Mit 1.4.2021 werden die durch das 3. COVID-19 Gesetz1)1)BGBl I 2020/23. geschaffenen Homeoffice-Bestimmungen zum Unfallversicherungsschutz (§ 175 Abs 1a und 1b ASVG) ins Dauerrecht übernommen. In den Erläuterungen heißt es: "Damit wird weiterhin eine unfallversicherungsrechtliche Gleichbehandlung des Homeoffice mit der Beschäftigung direkt in der Arbeits- oder Ausbildungsstätte sichergestellt." Wie

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