1. Die Problematik
Durch den langen Zeitraum, in welchem die Corona-Kurzarbeit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abfedern soll, ist nunmehr die Frage des Kündigungsschutzes und der Behaltepflicht nach Beendigung der Kurzarbeit in den Fokus der RechtsanwenderInnen geraten. In mehreren zuletzt veröffentlichten Beiträgen wird dazu die Meinung vertreten, dass die Beibehaltung des Beschäftigtenstandes ein von der Person des betroffenen AN unabhängiges Kriterium sei, das keine Bekämpfung einer Kündigung durch den einzelnen AN einräumt.1)

