Die Corona-Pandemie stellt nicht nur Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Besonders die neue Arbeitsrealität in Corona-Zeiten – Maskenpflicht, Abstand halten, Kontakte vermeiden, Homeoffice kombiniert mit Homeschooling – stellt für viele betroffene AN eine große Herausforderung dar. Nicht alle Berufsgruppen können ihre Arbeit im Homeoffice verrichten. AN in Dienstleistungsunternehmen, Gastronomie, Tourismus, Handel uvm haben keine Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung unter Vermeidung persönlicher Kontakte (Homeoffice) zu erbringen. Können diese Berufsgruppen, die zur Verrichtung ihrer Arbeit persönliche Kontakte haben müssen, im Fall einer Ansteckung mit Covid-19 diese Erkrankung als Berufskrankheit von der UV anerkennen lassen?

