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Beobachtungszeitraum für die Prüfung des Berufsschutzes beginnt mit dem Ende der ersten Ausbildung

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2021/36DRdA-infas 2021, 40 Heft 1 v. 1.1.2021

OGH 1.9.2020, 10 ObS 97/20t

§ 255 Abs 2 ASVG

Der 1990 geborene Kl erlernte von September 2005 bis Februar 2009 den Beruf Elektroanlagentechniker, in dem er dann noch drei Monate tätig war. Von September 2010 bis August 2013 absolvierte er die Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger und arbeitete 44 Versicherungsmonate in diesem Beruf.

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