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Waisenpension rechtskräftig zuerkannt: Kein weiterer Anspruch bei neuerlicher Antragstellung nach Novellierung der Regelungen zum Leistungsanfall

EntscheidungenSozialrechtCaroline KrammerDRdA-infas 2021/28DRdA-infas 2021, 30 Heft 1 v. 1.1.2021

OGH 28.7.2020, 10 ObS 73/20p

§ 86 Abs 3 Z 1 ASVG

Wird durch einen Antrag auf Pensionsgewährung ein Stichtag ausgelöst und damit ein Leistungsanspruch erworben, ist nach der Rsp der Versicherungsfall "konsumiert". Auch beim Anspruch auf Waisenpension kann nach dem Anfall und dem Bezug der Waisenpension kein weiterer Anspruch auf eine solche entstehen.

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