VwGH 7.9.2020, Ra 2020/08/0132
§ 10 Abs 3 AlVG
Mit Bescheid vom 23.11.2017 verhängte das Arbeitsmarktservice (AMS) eine sechswöchige Sperre des Leistungsbezuges gem § 38 iVm § 10 AlVG, da der Beschwerdeführer sich nicht auf eine zumutbare Stelle beworben und damit eine Arbeitsaufnahme vereitelt habe.

