vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Belehrungspflicht nach § 26 Abs 5 VBG erst mit Überführung des befristeten in ein unbefristetes Dienstverhältnis

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2021/25DRdA-infas 2021, 26 Heft 1 v. 1.1.2021

OGH 29.9.2020, 9 ObA 30/20g

§ 26 VBG 1948

Der Kl war zunächst befristet vom 8.9.2014 bis 13.9.2015 und vom 14.9.2015 bis 11.9.2016 als Vertragslehrer im Entlohnungsschema II L Entlohnungsgruppe I 2b 1 bei der Bekl beschäftigt. Mit Dienstvertrag vom 8./25.11.2016 wurde der Kl ab 12.9.2016 unbefristet als Fachlehrer im Entlohnungsschema I L, Entlohnungsstufe 3 der Entlohnungsgruppe I 2b 1, angestellt. In der Beilage zum Dienstvertrag wurde ihm der Beginn des Besoldungsdienstalters mit 8.3.2011 mitgeteilt. Bereits am 19.11.2015 war dem Kl ein Informationsschreiben vom Amt der ** Landesregierung übermittelt worden. In diesem wurde er über die Bestimmungen zur Anrechnung der Vordienstzeiten nach § 26 Abs 5 VBG 1948 belehrt. Im Zuge des Abschlusses des unbefristeten Dienstverhältnisses unterfertigte der Kl am 21.10.2016 einen Erhebungsbogen für die Feststellung des Vorrückungsstichtags. Darin gab er seine Beschäftigungen bei unterschiedlichen AG ab

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!