OGH 29.9.2020, 9 ObA 28/20p
§§ 7 und 22 Abs 3 Z 1 ArbVG
Die Kl war von 1.11.1978 bis 31.8.2017 bei der Bekl als Angestellte im Bereich der Verwaltung beschäftigt. Bei der Bekl handelt es sich um eine französische Auslandsschule, das Lycée Français in Wien (Lycée Français de Vienne; kurz: LFV). Diese ist eine von etwa 500 französischen Einrichtungen im Ausland, die das Schulnetz der Agentur für französische Bildung im Ausland (Agence pour l’enseignement français à l’étranger; kurz: AEFE) bilden. Die Bekl untersteht der direkten Verwaltung der französischen Behörden. Die Vorgaben für die Unterrichts- und Lehrpläne kommen aus dem Bil-

