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Konkurrenzklausel: Beweislast für Vorliegen von Mäßigungskriterien trifft Arbeitnehmer

EntscheidungenArbeitsrechtSara Nadine PöcheimDRdA-infas 2021/8DRdA-infas 2021, 9 Heft 1 v. 1.1.2021

OGH 25.8.2020, 8 ObA 80/20b

§§ 36 und 38 AngG

Der Bekl war bei der Kl als Kunden- und Personaldienstleister beschäftigt. Sechs Wochen nachdem das Arbeitsverhältnis mittels einvernehmlicher Lösung auf Initiative des Bekl beendet wurde, nahm der Bekl eine Tätigkeit als Kunden- und Personalbetreuer im gleichen Segment und am identen Beschäftigungs- bzw Dienstort wie die Kl auf. Darüber hinaus versuchte er, einen Mitarbeiter der Kl für seinen neuen AG abzuwerben.

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