Kündigungsanfechtungen wegen Sozialwidrigkeit sind für die damit befassten Rechtsanwälte, Betriebsräte und Parteien eine Herausforderung. Eine besondere Relevanz spielt das Alter des AN, der die Kündigung anficht. Die gesetzgeberischen Vorgaben zur Berücksichtigung des AN-Alters waren Gegenstand mehrerer Novellierungen in den letzten Jahren. Diese Novellierungen zeigen das sozialpolitische Dilemma des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem Alter des AN: Der Gesetzgeber will verhindern, dass AN am Ende ihres Erwerbslebens ihre Arbeitsplätze verlieren. Ebenso unerwünscht ist allerdings, dass AG vor der Einstellung älterer Personen wegen erschwerter Kündbarkeit zurückschrecken. Im Bemühen beiden dieser Ziele gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber die Relevanz des Alters bei der Kündigungsanfechtung verstärkt und wieder abgeschwächt. Das Ergebnis ist ein für den Rechtsanwender schwer verständlicher Gesetzestext. Klarstellungen durch den OGH sind daher wichtig und liegen (teilweise) auch bereits vor.