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Pensionsversicherungsanstalt – Zuständigkeit bei Überweisungsbeiträgen für Ordensangehörige

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2020/83DRdA-infas 2020, 169 Heft 3 v. 1.5.2020

VwGH 29.1.2020, Ra 2019/08/0148

§§ 29, 314 Abs 4, 355 Z 4 ASVG

Der Pensionswerber war als Mitglied eines Ordens im Zeitraum von 1998 bis 2015 von der Pflichtversicherung der PV gem § 8 Abs 1 Z 3 lit d ASVG ausgenommen. Nach dem Ausscheiden aus dem Orden hat dieser gem § 314 ASVG einen Überweisungsbetrag geleistet.

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