OGH 24.1.2020, 8 ObA 74/19v
§§ 914 und 915 ABGB
Der AN war von 2.1.2018 bis 15.1.2019 als Exportmanager beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wurde folgender Passus vereinbart: "Zusätzlich zum in Punkt III./3. vereinbarten monatlichen All-in-Bruttobezug erhält der Arbeitnehmer eine jährliche Gehaltskomponente variabel von 15.000 EUR bis 20.000 EUR brutto. Diese wird in einer gesonderten Vereinbarung jährlich neu definiert. Die Endabrechnung wird nach Ende des Wirtschaftsjahres durchgeführt."