OGH 24.1.2020, 8 ObA 64/19y
§ 1163 ABGB
Der Kl (ein Kellner) hat seinen Kollegen während der Arbeit wiederholt provoziert und insb als "Arschloch", "schwul" und "kleinen Mann" bezeichnet. Deshalb ist es zwischen den beiden am 24.11.2018 im Lokal letztlich zu einer auch körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Als Folge wurde der Kl nach § 82 lit g 1. Fall GewO fristlos entlassen.