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Änderungskündigung: Sowohl Zumutbarkeit des Änderungsangebots als auch Vermittlungschance am allgemeinen Arbeitsmarkt sind zu prüfen

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2020/67DRdA-infas 2020, 147 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 24.1.2020, 8 ObA 2/20g

§ 105 Abs 3 ArbVG

Der Kl, der bereits über einen unbefristeten Dienstvertrag verfügte, wurde wiederholt befristet mit Funktionsposten betraut. Er wurde unter Anbot einer alternativen Beschäftigung (änderungs-)gekündigt. Er focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und behauptete auch, durch die wiederholte Aneinanderreihung befristeter Funktionen sei sein Dienstverhältnis in ein befristetes umgewandelt worden, das nicht gekündigt werden könne.

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