OGH 24.1.2020, 8 ObA 2/20g
§ 105 Abs 3 ArbVG
Der Kl, der bereits über einen unbefristeten Dienstvertrag verfügte, wurde wiederholt befristet mit Funktionsposten betraut. Er wurde unter Anbot einer alternativen Beschäftigung (änderungs-)gekündigt. Er focht die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit an und behauptete auch, durch die wiederholte Aneinanderreihung befristeter Funktionen sei sein Dienstverhältnis in ein befristetes umgewandelt worden, das nicht gekündigt werden könne.