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Keine vorsätzliche Vereitelung bei irrtümlichem Versäumen einer Vorbereitungsmaßnahme zu einem Transitarbeitsverhältnis

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2020/79DRdA-infas 2020, 164 Heft 3 v. 1.5.2020

13.11.2019, W164 2213031-1

§ 10 BVwG

Die Beschwerdeführerin bezog ab 1.10.2007 – mit kurzen Unterbrechungen – Leistungen aus der AlV und zuletzt seit 17.8.2008 Notstandshilfe. Am 5.10.2018 wurde der Beschwerdeführerin ein Vorauswahltermin für 9.10.2018 mit möglichem anschließendem Dienstantritt in einem sozialökonomischen Betrieb nach Absolvierung einer Clearingphase zugewiesen. Die Beschwerdeführerin nahm an diesem Vorauswahltermin aufgrund einer Terminverwechslung – sie war mit familiären Problemen belastet und hatte sich versehentlich eingeprägt, dass der Termin am 10.10.2018 stattfinden würde – nicht teil. Am 10.10.2018 – unmittelbar nach Bekanntwerden der Terminverwechslung – meldete die Beschwerdeführerin dem Arbeitsmarktservice (AMS) ihr Versehen.

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