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Das Verhalten des Klägers war hier dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2020/78DRdA-infas 2020, 164 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 24.1.2020, 8 ObA 3/20d

§ 502 Abs 1 ZPO

Der Kl befand sich bei der Bekl in einem Vertragsbedienstetenverhältnis, welches vom Bekl gestützt auf Vertrauensunwürdigkeit gekündigt wurde. Die Bekl hat in der schriftlichen Kündigung mit ausreichender Deutlichkeit sowohl auf den gesetzlichen Kündigungsgrund als auch auf die der Vertragsauflösung zugrundeliegenden Anlassfälle Bezug genommen.

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