Spätestens seit Ende Februar 2020, als zum ersten Mal Personen in Österreich positiv auf das "Corona-Virus" (SARS-CoV-2) getestet wurden, stellte sich zunehmend die Frage, inwieweit bestehende arbeitsrechtliche Regelungen ausreichen würden, um aufkommende Problemfälle im Zusammenhang mit den zu treffenden innerbetrieblichen Schutzmaßnahmen oder dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung abschließend zu klären.