Die COVID-19-Pandemie bringt unzählige Rechtsprobleme mit sich, deren Klärung noch gänzlich offen ist. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen der Entgeltfortzahlung und der einseitigen Anordnung von Urlaub iSd § 1155 Abs 3 und 4 ABGB.