"Bloßes" Abwerben von Kunden des ehemaligen Arbeitgebers verstößt gegen eine vereinbarte Kundenschutzklausel, nicht aber gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung
EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2020/37DRdA-infas 2020, 86 Heft 2 v. 1.2.2020