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Pflegehelferin im Seniorenheim – Ablehnung der Schwerarbeit aus psychischen Gründen

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2020/32DRdA-infas 2020, 48 Heft 1 v. 1.1.2020

OGH 13.9.2019, 10 ObS 36/19w

§ 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV

Schwerarbeit iSd § 1 Abs 1 Z 5 Schwerarbeits-Verordnung liegt im Fall der berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit unterschiedlichem besonderen Behandlungs- oder Pflegebedarf nur dann vor, wenn die Pflegetätigkeit an erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf entweder zeitlich oder nach der Anzahl der zu pflegenden Menschen mit besonderem Pflegeaufwand überwiegt.

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