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Bloße Bekanntgabe eines Operationstermins stellt keinen Ruhensgrund gemäß § 16 Abs 1 AlVG dar

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtRegina ZechnerDRdA-infas 2020/21DRdA-infas 2020, 33 Heft 1 v. 1.1.2020

VwGH 25.4.2019, Ra 2019/08/0002

§ 16 Abs 1 lit a AlVG

Eine Leistungsbezieherin gab dem Arbeitsmarktservice (AMS) telefonisch den Termin für ihre Weisheitszahnoperation am 25.8.2019 bekannt. Der Operationstermin wurde jedoch vom Krankenhaus abgesagt. Dies teilte die Beschwerdeführerin dem AMS nicht gesondert mit.

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