OGH 30.7.2019, 10 ObS 59/19b
§ 711 ASVG (Pensionsanpassungsgesetz 2018)
Der 1943 geborene Kl bezieht seit 1.4.2005 von der bekl Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspension (Anmerkung des Bearbeiters: wohl eine vorzeitige Alterspension, denn der Pensionsantritt erfolgte mit 62 Jahren) in der Höhe von € 2.315,- monatlich. Zusätzlich erhält er aufgrund einer direkten Leistungszusage eine Pensionsleistung der Energie AG Oberösterreich von € 2.719,- monatlich. Damit liegt das Monatseinkommen bei € 5.034,-. Die Energie AG OÖ unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofs (RH).