vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anwendungsbereich des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes ist im Zweifel eng auszulegen

EntscheidungenSozialrechtFlorian J. BurgerDRdA-infas 2019/198DRdA-infas 2019, 343 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 30.7.2019, 10 ObS 59/19b

§ 711 ASVG (Pensionsanpassungsgesetz 2018)

Der 1943 geborene Kl bezieht seit 1.4.2005 von der bekl Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspension (Anmerkung des Bearbeiters: wohl eine vorzeitige Alterspension, denn der Pensionsantritt erfolgte mit 62 Jahren) in der Höhe von € 2.315,- monatlich. Zusätzlich erhält er aufgrund einer direkten Leistungszusage eine Pensionsleistung der Energie AG Oberösterreich von € 2.719,- monatlich. Damit liegt das Monatseinkommen bei € 5.034,-. Die Energie AG OÖ unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofs (RH).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!