OGH 29.8.2019, 8 ObA 44/18f
§ 17b GehG
Der Kl ist seit 1.8.2005 bei der Bekl (BM für Landesverteidigung) gem § 36 VBG als Pilot und Kommandant einer Hubschrauberstaffel beschäftigt. Sein Dienstort ist der Militärflughafen Langenlebarn. Die Strecke zwischen seinem Wohnort und seiner Dienststelle legt der Kl mit dem Privat-Pkw in einer Fahrtzeit zwischen 1 h 25 min bis 1 h 30 min zurück.